Informationen zur Klasse B in Verbindung mit Schlüsselzahl 197

Fahrzeugart:
  • Pkw und leichte Lkw

Voraussetzungen und Geltungsdauer:
  • Mindestalter:

    • 18 Jahre.

    • 17 Jahre beim begleiteten Fahren.

  • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Unbefristet.

  • Vorausgehender Besitz einer anderen Klasse: Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich.

  • Beinhaltet automatisch die Klassen: L, AM

Theoretische und Praktische Ausbildung:

Theoretische Ausbildung

In der theoretischen Ausbildung und Prüfung bestehen keine Unterschiede im Vergleich zur regulären Klasse B.

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Prüfungsvorbereitung:
  • Die Vorbereitung und Feststellung der Prüfungsreife finden auf einem Automatikfahrzeug statt.

Testfahrt zur Prüfungsreifefeststellung:
  • Eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten ist vorgeschrieben und muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein.

  • Voraussetzung: Mindestens 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug müssen vorher absolviert werden.

  • Während dieser Testfahrt überprüft der Fahrlehrer, ob der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.

  • Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Fahrschüler eine entsprechende Bescheinigung.

Praktische Prüfung:
  • Die Prüfungsfahrt erfolgt ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug.

Praktische Ausbildung:
  • Grundausbildung:

    • Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Schaltfahrzeug statt.

    • Sie kann auch mit einem Automatikfahrzeug begonnen werden.

  • Besondere Ausbildungsfahrten:

    • Diese werden generell auf einem Schaltfahrzeug absolviert.

Vorteil:
  • Die Prüfungsfahrt erfolgt ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug.

  • Die Prüfung erfolgt auf Automatik, aber Sie dürfen danach alles fahren (Schaltung & Automatik).