Informationen zur Klasse A1

Fahrzeugart
  • Leichtkrafträder:

    • Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Nennleistung von max. 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg.

    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h bei einer Leistung bis 15 kW.

Voraussetzungen und Geltungsdauer
  • Mindestalter:

    • 16 Jahre.

  • Geltungsdauer: Unbefristet.

  • Vorausgehender Besitz einer anderen Klasse: Nicht erforderlich.

  • Beinhaltet automatisch die Klassen: AM.

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theoretische Ausbildung

  • Mindestumfang des Theorieunterrichts

    • Ohne Vorbesitz:

      • Grundunterricht: 12 Doppelstunden.

      • Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden.

      • Gesamt: 16 Doppelstunden.

    • Mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

      • Grundunterricht: 6 Doppelstunden.

      • Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden.

      • Gesamt: 10 Doppelstunden.

    Hinweis: Doppelstunden zu je 90 Min.

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Fahrstunden.

  • Schulung auf Autobahnen: 4 Fahrstunden.

  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 Fahrstunden.

  • Gesamt: 12 Fahrstunden.

Ausbildungskosten

Grundbetrag:

  • 330,00 €.

  • Aufpreis bei mehreren Klassen: 50,00 €

Fahrstundenpreise (je 45 Minuten)

  • Grundausbildung: 75,00 €.

  • Überlandfahrt: 85,00 €.

  • Autobahnfahrt: 85,00 €.

  • Dunkelheitsfahrt: 85,00 €.

Prüfungsgebühren:

  • Vorstellung zur Theorieprüfung: 75,01 €.

  • Vorstellung zur Praxisprüfung: 197,33 €.

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Notwendige Dokumente für den Führerscheinantrag
  • Biometrisches Passbild.

  • Nachweis über einen bestandenen Sehtest.

  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.