Informationen zur Klasse B196
Fahrzeugart
Leichtkrafträder:
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Nennleistung von max. 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h bei einer Leistung bis 15 kW.
Voraussetzungen und Geltungsdauer
Mindestalter:
25 Jahre.
Geltungsdauer: Unbefristet.
Vorausgehender Besitz einer anderen Klasse: Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B (Pkw).
Beinhaltet automatisch die Klassen: Diese Eintragung beinhaltet keine weiteren Klassen.
Theoretische und Praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden (je 90 Min.).
Inhalt: Technik, Sicherheit und Fahrphysik von Krafträdern.
Prüfung: Keine theoretische Prüfung erforderlich.
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten
Mindestumfang: 5 Doppelstunden (je 90 Min.).
Inhalt: Fahrzeughandling, Kurventechnik und Gefahrenbremsung.
Prüfung: Keine praktische Prüfung erforderlich
Ausbildungskosten
Grundbetrag:
900 €.
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Notwendige Dokumente für den Führerscheinantrag
Biometrisches Passbild.
Nachweis über einen bestandenen Sehtest.
Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Wichtige Hinweise zur Eintragung
Behördengang: Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 muss eigenständig mit der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Frist: Zwischen Schulungsende und Eintragung darf maximal ein Jahr liegen.
Geltungsbereich: Die Fahrberechtigung gilt unbefristet, jedoch nur innerhalb Deutschlands.
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Dienstag: 15:30–18:30
Mittwoch: 15:30–18:30
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