Informationen zur Klasse B196

Fahrzeugart
  • Leichtkrafträder:

    • Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Nennleistung von max. 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg.

    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h bei einer Leistung bis 15 kW.

Voraussetzungen und Geltungsdauer
  • Mindestalter:

    • 25 Jahre.

  • Geltungsdauer: Unbefristet.

  • Vorausgehender Besitz einer anderen Klasse: Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B (Pkw).

  • Beinhaltet automatisch die Klassen: Diese Eintragung beinhaltet keine weiteren Klassen.

Theoretische und Praktische Ausbildung

Theoretische Ausbildung

  • Mindestumfang des Theorieunterrichts

    • Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden (je 90 Min.).

    • Inhalt: Technik, Sicherheit und Fahrphysik von Krafträdern.

    • Prüfung: Keine theoretische Prüfung erforderlich.

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten

  • Mindestumfang: 5 Doppelstunden (je 90 Min.).

  • Inhalt: Fahrzeughandling, Kurventechnik und Gefahrenbremsung.

  • Prüfung: Keine praktische Prüfung erforderlich

Ausbildungskosten

Grundbetrag:

  • 900 €.

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Notwendige Dokumente für den Führerscheinantrag
  • Biometrisches Passbild.

  • Nachweis über einen bestandenen Sehtest.

  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Wichtige Hinweise zur Eintragung
  • Behördengang: Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 muss eigenständig mit der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

  • Frist: Zwischen Schulungsende und Eintragung darf maximal ein Jahr liegen.

  • Geltungsbereich: Die Fahrberechtigung gilt unbefristet, jedoch nur innerhalb Deutschlands.